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ProfilPASS - wir bieten Ihnen als zertifizierte Berater und Kursleiter dieses System zur Dokumentation Ihrer auf unterschiedlichen Wegen erworbenen Fähigkeiten als Einzelberatung oder als Kleingruppenberatung mit individueller Betreuung in unserem Hause an. Es geht beim ProfilPASS um die Sichtbarmachung Ihrer Fähigkeiten, die Sie während Ihrer Ausbildung, im Ehrenamt, während der Erwerbstätigkeit, in der Freizeit und der Familientätigkeit erworben haben.

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Förderung von Coaching-, Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen

Coaching
Bezieher von Überbrückungsgeld oder eines Existenzgründungszuschusses ("Ich-AG") können über die Agentur für Arbeit eine Förderung für ein begleitendes Coaching erhalten. Die Leistungen können im ersten Jahr der Selbständigkeit beantragt werden und sind eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit (d.h. es besteht kein Rechtsanspruch).

Dabei handelt es sich um die Erstattung von Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten. Die Leistungen werden im Rahmen des ESF-BA-Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert, dass auf die Regionen verteilt wird. Sind in einer Region die Mittel aufgebraucht, ist damit die Förderung innerhalb des betreffenden Jahres in der Regel beendet.

Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen

Zur Vorbereitung auf eine Existenzgründung werden vieler Orts Existenzgründungsseminare angeboten. Ziel solcher Seminare ist es, den Teilnehmern grundlegende Kenntnisse und Informationen zu vermitteln, die sie für ihr Existenzgründungsvorhaben benötigen (z.B. Notwendigkeit von Markt- und Standortanalysen, Produktplatzierung, Rentabilitätsvorschau/-rechnung, Grundlagen Unternehmens-, Steuerrecht, Finanzierungsmöglichkeiten).

Darüber hinaus sollen die Seminarteilnehmer aber auch befähigt werden, das neu erworbene Wissen praktisch umzusetzen, um sich als Existenzgründer am Markt etablieren zu können. Das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) sieht hierzu u. a. folgende Förderungsmöglichkeiten vor:

Trainingsmaßnahmen

Die Agenturen für Arbeit können auch die Durchführung von wenigen Wochen dauernden Trainingsmaßnahmen für Existenzgründer finanziell fördern, soweit es sich um von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Arbeitslose handelt und die dafür erforderlichen sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf die Förderung solcher Maßnahmen besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Weiterbildungsmaßnahmen

Daneben besteht bei Seminaren, die auf die Vermittlung grundlegender Kenntnisse zur Ausübung selbständiger Tätigkeiten ausgerichtet sind auch die Möglichkeit einer Weiterbildungsförderung (§§ 77 ff. SGB III).
Die Förderung beinhaltet die Übernahme der Weiterbildungskosten (Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung) und die Zahlung von Unterhaltsgeld. Eine Förderung setzt neben einer vorherigen Beratung durch die Agentur für Arbeit auch voraus, dass Bildungsanbieter und Lehrgang für die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III zugelassen sind.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Gründercoaching

Im Rahmen der Mittelstandsoffensive „pro Mittelstand“ bieten wir Ihnen den GründerServiceDeutschland mit dem Ziel an, Ihnen als Gründer sowie jungen Unternehmen den Start in die unternehmerische Selbstständigkeit zu erleichtern. Mit dem Gründercoaching unterstützt die KfW den GründerServiceDeutschland. Gründern und jungen Unternehmen, die bei der Umsetzung des Vorhabens in der Start- und Frühentwicklungsphase Unterstützung benötigen, kann ein fachspezifischer Gründercoach benannt werden, dessen Honorar durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der KfW mitfinanziert wird. Die Bundesländer, in denen das KfW-Gründercoaching angeboten wird, bieten i. d. R. darüber hinaus zusätzliche Beratungs- und Betreuungsleistungen an, die bei Bedarf in Ergänzung zum KfW-Gründercoaching genutzt werden können. 

Gefördert werden Gründer und kleine und mittelständische Untenehmen (KMU) mit Investitionsbedarf bis zu 5 Jahren nach Gründung mit Sitz in den Bundesländern, mit denen bereits eine Vereinbarung zur Durchführung des KfW-Gründercoachings besteht. Diese Vereinbarung besteht derzeit in Bremen, Hessen, Sachsen und im Saarland sowie in Berlin und im Kammerbezirk Neubrandenburg. Angestrebt wird die Verfügbarkeit des KfW-Gründercoachings im gesamten Bundesgebiet.

Sie möchten wissen, wie das Gründercoaching abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wer gefördert wird und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird? Diese Informationen erhalten Sie von uns. Jetzt sind Sie nur noch einen "Klick" vom Kontakt zu uns entfernt.