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Fördergelder-Antrag
Gerne begleiten wir Sie bei der Antragstellung und beraten Sie selbstverständlich unverbindlich über die Möglichkeiten, mittels Fördergelder die eigene Existenz finanziell abzusichern oder Ihre bereits bestehende Jung-Unternehmung wirtschaftlich zu festigen und weiterhin solide zu finanzieren.

INHALT - SCHWERPUNKT 

Förderung für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit 

Seit 2005 wird die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung zusammengefasst – zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitslosengeld II.

Ausführliche Informationen zu den Geldleistungen und Fördermöglichkeiten, Antragsformulare und Broschüren finden Sie unter der Seite Arbeitslosengeld II - Ausführliche Informationen.
Verschiedene Leistungen sollen Sie dabei unterstützen einen Arbeitsplatz zu finden, damit Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie so schnell wie möglich aus eigener Kraft bestreiten können.Mit dem neuen Gesetz ist der Grundsatz „Fördern“ und „Fordern“ verbunden.
Wir möchten, dass Sie mit den angebotenen Fördermöglichkeiten Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessern und so gleichzeitig Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Ihre Ansprüche auf finanzielle Leistungen, insbesondere Arbeitslosengeld II, hängen davon ab, ob Sie eine der zahlreichen Fördermöglichkeiten annehmen und sich aktiv um Ihre Integration in den Arbeitsmarkt bemühen.

Existenzgründungsförderung für ALG I-Empfänger:

Förderung der Aufnahme einer selbstständigen TätigkeitGründungszuschuss

Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421 l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden seit August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.

Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.

Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind.

Arbeitslose, die sich bereits im Gründungsprozess befinden und nur deshalb keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss haben, weil sie bei der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 90 Tagen verfügen, können noch bis 1. November 2006 mit dem Überbrückungsgeld gefördert werden.

Bereits bewilligte Förderungen mit Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss bleiben von den Änderungen unberührt.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich (in den ersten neun Monaten der Förderung) um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss gezahlt wurde.

Weitere Informationen:

BMWA-Gründerportal www.existenzgruender.de Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de BMWA-Arbeitsmarktreform www.arbeitsmarktreform.de Bürgertelefon des BMWA: 01805 615 001 örtliche Agenturen für Arbeit

MELDUNGEN


BMFSFJ: Live-Online-Training für Existenzgründerinnen

Für Frauen, die eine neue berufliche Perspektive in der Selbständigkeit sehen, bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das neue Konzept des Live-Online-Trainings an. Mit der eingesetzten Technik (Internet) wird Qualifizierung für Frauen auch in ländlichen Gebieten und/oder die große Gruppe der (Allein-) erziehenden Frauen, die Kinderbetreuung und berufliche Entwicklung vereinbaren müssen, sowie für alle Frauen mit intensiven Familienpflichten zugänglich gemacht. Diese Methode ist eine neue Form der Präsenzschulung, die in einem virtuellen Klassenraum erfolgt.

Der speziell für diese Zielgruppe entwickelte Zeitplan macht trotz der Zusatzbelastungen durch das persönliche Umfeld, alle Veranstaltungen für die Teilnehmerinnen wahrnehmbar. Der Zeitplan sieht vormittags eine zentrale Schulung vor. Nachmittags sowie abends werden buchbare Kleingruppen zu verschiedenen Zeiten angeboten.

Die Qualifizierungsmaßnahme läuft seit April 2005. An 28 Schulungstagen verteilt auf 9 Wochen (in der Regel 3-4 Tagewoche) werden die Teilnehmerinnen von erfahrenen TrainerInnen in allen Themen rund um die Selbständigkeit begleitet. Die Qualifizierung endet dann nach einer vierwöchigen Nachbetreuung.

Weitere Informationen:
www.gruenderinnen-online.de

Aktuell - Aktuell - Aktuell - Aktuell - Aktuell - Aktuell - Aktuell - Aktuell - Aktuell - Aktuell - Aktuell

Risikogerechte Zinsen

Die KfW Förderbank / Mittelstandsbank führte 2005 in den gewerblichen Förderprogrammen risikogerechte Zinsen ein und ermöglicht  damit eine individuelle  Zinsgestaltung bei diesen Krediten. Jeder Unternehmer wird zukünftig mit den Risikokosten belastet, die er auch verursacht. Zuvor galten einheitliche Zinssätze für alle Unternehmen. Die Einführung des risikogerechten Zinssystems bewirkte positive Perspektiven für das Fördergeschäft.

Durch das risikogerechte Zinssystem erhielten wieder mehr Unternehmen Zugang zu Förderkrediten. Denn auch für schwächere Unternehmen, denen der Zugang zu Förderkrediten häufig versperrt waren, steigen die Chancen auf eine günstige KfW-Finanzierung. Zudem setzte das risikogerechte Zinssystem Anreize für Mittelständler, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern. Belohnt wird nunmehr der, der gute wirtschaftliche Verhältnisse vorweist.

Das neue Zinssystem schaffte die Voraussetzungen, den Förderkredit für eine noch breitere Gruppe von Unternehmen verfügbar zu machen.

Das risikogerechte Zinssystem wird durch zwei Einflussgrößen bestimmt, woran sich die Festlegung des Zinssatzes orientiert. Einflussgrößen sind:
1.  die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens, d. h. die Bonität des Kreditnehmers
    (diese bestimmt sich u. a. durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad).
2.  die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das Unternehmen für den Kredit stellen kann.

Bonität  und Sicherheiten eines Unternehmens werden von der Hausbank ermittelt, die weiterhin das volle Risiko für diese Förderkredite trägt. Banken und KfW haben sich hierfür auf sechs Bonitätsklassen und vier Besicherungsklassen geeinigt. Jedem Unternehmen wird von der Hausbank individuell die jeweilige Klasse zugeordnet. Durch Kombination dieser beiden Klassen ergeben sich sieben Preiskorridore, die mit maximalen Obergrenzen versehen sind.

Wenn Sie schnell die aktuellen Zinskonditionen für sich einsehen oder die Laufzeiten und Kosten erfahren möchten drücken Sie auf KfW-Konditionenübersicht.
In den Konditionenübersichten finden Sie den aktuellen Nominal- und Effektivzinssatz für Ihren Kredit mit der gewünschten Laufzeit.  In den Programmen mit gestaffelten Zinssätzen ist auch für die Dauer der Zinsbindung der Mischeffektivzinssatz angegeben.  

Kontakt zu uns: Kurz-Mitteilung